Die armen Dubliner Geschäftsleute. Da zahlt man viele Tausend Euro Jahresbeitrag um einen Rückzugsort vor den Frauen zu haben, und dann urteilte im Jahr 2004 ein dreistes Bezirksgericht, dass der Ausschluss von Frauen gegen das Gleichberechtigungsgesetz verstoßen würde. Doch jetzt hat Justitia endlich wieder für Recht und Ordnung gesorgt.
Wie die Associated Press berichtet, gab das irische Verfassungsgericht mit 3:2 Stimmen dem Einspruch des Portmarnock Golf Club statt und entschied, dass der Club weiterhin dem weiblichen Geschlecht die Mitgliedschaft verweigern darf. Nach Meinung der Club-Anwälte sollte es genug sein, dass es für spielwillige Frauen speziell reservierte Besuchszeiten an ausgesuchten Tagen gibt. Dieser originellen Argumentation folgte auch die Mehrheit der Verfassungsrichter, darunter eine Frau, die offensichtlich ihren Mann möglichst oft aus dem Haus haben will.
Die bizarre Begründung für das Urteil: “Wenn der Zweck eines Clubs auf Personen eines bestimmten Geschlechts ausgerichtet ist, greift eine Ausnahmeregelung des Gleichstellungsgesetzes”. Nun könnte man argumentieren, dass auch Frauen Golf spielen können, aber mit Logik kommt man hier nicht weit. Denn der Zweck eines Golfclubs ist es nicht etwa Golf zu spielen. Es geht um soziale Verbrüderung – mit Betonung auf Bruder und deshalb haben Frauen da nichts zu suchen.
Unbestätigten Gerüchten nach sollen nach Bekanntgabe des Urteils 70 Jahre alte Männer zur Musik von Herbert Grönemeyers “Männer” im Umkleideraum ihre nackten Schwabbelbäuche aneinander geklatscht und sich mit Champagner bespritzt haben. Denn Frauen, so formulierte es ein Portmarknucklehead in einem Radio-Interview, würden bekannterweise das Spieltempo velangsamen. Anschließend warnte er vor den Gefahren des Kommunismus und dem Einfluss der Teufelsmusik Rock’n’Roll auf die heutige Jugend.
Man mag jetzt über die irren Iren den Kopf schütteln, doch dabei sollte man nicht vergessen, dass es auch bei uns viele rückständige Golfer gibt, die diese verwirrte Geisteshaltung teilen – ein trauriger Umstand, den ich in diesem Jahr bei Diskussionen um die Aufnahme von Seniorinnen am Seniorentag aus nächster Nähe betrachten durfe. Umso schlimmer ist das Zeichen, dass das irische Verfassungsgericht mit seinem Urteil in die Golfwelt setzt. Bleibt nur zu hoffen, dass einige Frauen von Portmarnock – falls dies rechtlich möglich ist – den Mut aufbringen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Es ist kaum vorstellbar, dass dort dieses Urteil Bestand haben würde.